Jul 162008
 

Nachdem am 7. Juli die Untersuchungshaft der zehn inhaftierten Tierrechtsaktivist_innen in Wr. Neustadt verlängert worden ist, hat am Mittwoch auch das Oberlandesgericht (OLG) die Haft bestätigt, berichtet die Rechtshilfe. Das bedeutet, dass die inhaftierten Aktivist_innen mindestens bis zu ihrem nächsten Haftprüfungstermin im September in U-Haft bleiben müssen. Künftiger Kriminalisierung von NGOs sei Tür und Tor geöffnet, befindet die Rechshilfe.

>>zur vollständigen Erklärung der Rechtshilfe auf antirep2008.lnxnt.org

 Posted by on Mi., 16. Juli 2008 at 20:15