Haftprüfungen bezüglich der U-Haft von einigen der seit 21. Mai inhaftierten Tierrechtler_innen führten am 13. August überraschend zur Enthaftung von Chris M. Die U-Haft der Tierrechtsaktivist_innen und Radioredakteur_innen Martin B. und Sabine wurden hingegen bestätigt und verlängert. So findet etwa Sabines nächste Haftprüfung nun nicht im September, sondern erst am 13. Oktober statt, berichtet die Rechtshilfe.
Die Haftprüfungen wurden relativ kurzfristig angesetzt und nur bei einigen Gefangenen durchgeführt. Der VgT erklärt dies so: „Nachdem das Oberlandesgericht Wien am 11. Juli überraschend die Haftbeschwerden aller Tierschutzgefangenen abgewiesen hatte, beschlossen die Rechtsanwälte der Betroffenen ab sofort mit unterschiedlichen juristischen Strategien fortzufahren. So reichten einige der Beschuldigten Grundrechtsbeschwerden an den Obersten Gerichtshof ein, während andere Argumente sammelten, mit denen sie auf eine neuerliche Haftprüfungen am Landesgericht Wiener Neustadt hinarbeiteten.“
Im Fall des Chris M. soll die Tatbegehungsgefahr aufgrund seiner großen Belastung durch die Trennung von seiner Familie nicht länger bestehen, da er keine neue Tat begehen werde, die das Risiko einer neuerlichen Inhaftierung berge, weil die Trennung für ihn so belastend gewesen sei, wird auf n3tw0rk.org berichtet. Allerdings seien die bisherigen Anschuldigungen gegen ihn ausdrücklich weiter aufrecht.
Weiters wird auf n3tw0rk.org berichtet, dass die Staatsanwaltschaft berufen habe, worüber das OLG in zwei Wochen zu entscheiden habe. Dann könnte Chris M. wieder inhaftiert werden.
Genauere und ausführlichere Informationen:
http://antirep2008.lnxnt.org/
http://vgt.at/
https://www.n3tw0rk.org/viewtopic.php?f=79&t=20660&start=450&st=0&sk=t&sd=a