Das zweite Gewaltschutzpaket, das von der vorigen Regierung bereits im Minister_innenrat beschlossen worden war, hätte etwas rechtspolitischen Nachholbedarf beim Schutz von Opfern von Gewalt gegen Frauen aufgeholt, kam aber nicht mehr in den Nationalrat. Opferrechte seien aber kein politischer Spielball. Opferrechte zu Schutz und Wiedergutmachung seien gesetzlich zu verankern, ihre Durchsetzbarkeit zu garantieren. Das forderte letzte Woche Renate Hojas im Namen der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen Österreichs.
11.200 Betroffene von häuslicher Gewalt, Stalking, Frauenhandel und Opfer von Straftaten wurden voriges Jahr unterstützt. Von Jänner bis Oktober 2008 haben die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen in 1.987 Fällen Prozessbegleitungen im Strafverfahren durchgeführt. Psychosoziale Begleitung und kostenlose Vertretung durch Anwälte/innen sollen die Last eines Verbrechens und des Strafverfahrens mildern.
Das zweite Gewaltschutzpaket, das in der Vorgängerregierung verhandelt und im Ministerrat einstimmig beschlossen wurde, hätte den rechtspolitischen Nachholbedarf an Opferrechten aufgefangen. Die wichtigsten Eckpfeiler im Zivilverfahren sind
- die Einführung der Prozessbegleitung. Opfer von Gewaltdelikten müssen derzeit noch das volle Prozess- und Kostenrisiko tragen, wenn sie etwa eine Entschädigung für ihre Verletzungen und Qualen vom Täter einklagen wollen.
- die Geheimhaltung der Anschrift zur Sicherheit der Opfer.
- die räumlich getrennte Einvernahme für schutzwürdige Opfer wie etwa Kinder, die gegen ihren Gewalttäter aussagen müssen.
- Nachbesserungen des ersten Gewaltschutzpaketes durch die Verlängerung des Schutzes auf sechs Monate bei häuslicher Gewalt, auf ein Jahr bei Stalking und anderer Gewalt sowie Vereinfachungen der Verfahren.
Im Strafrecht hätte das neue Delikt der „Fortgesetzten Gewaltausübung“ auch für jene aktuellen Fälle in Österreich, in denen Menschen gefangen gehalten wurden, eine zeitgemäße Anklage ermöglicht.
Als größte Opferschutzeinrichtung Österreichs appellieren die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen an die PolitikerInnen, das zweite Gewaltschutzpaket im nächsten Nationalrat zu beschließen.
(Quelle: Presseaussendung der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen Österreichs vom 20. November 2008)