Zu sechs Monaten bedingter Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung sowie versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der Antifaschist Hüseyin S. am 18. August 2014 verurteilt. Begangen habe er all dies laut Urteil bei der Demonstration gegen den Akademikerball am 24. Jänner und bei den Protesten gegen den Aufmarsch der rechtsextremen „Identitären“ am 17. Mai. Hysein S. bekannte sich teilweise schuldig. Vom Vorwurf des Landfriedensbruchs bei diesen Versammlungen wurde Hüseyin S. freigesprochen. Es gab nach Ansicht des Gerichts keine Anhaltspunkte, dass eine größere Menschenmenge, also rund 100 Personen auf Mord, Totschlag, Körperverletzung oder schwere Sachbeschädigung aus gewesen waren. Freigesprochen wurde Hüseyin S. auch vom Vorwurf, bei seiner Festnahme im Anschluss an die Proteste gegen das „Fest der Freiheit“ deutschnationaler Burschenschafter am 4. Juni versucht zu haben, eine_n Polizist_in absichtlich schwer zu verletzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach dem Prozess analysierten Hüseyin S. sowie Vertreter der kommunistischen Gewerkschaftsinitiative KOMintern und der Föderation der Arbeiter_innen und Studenten_innen aus der Türkei in Österreich ATIGF das Verfahren, das Urteil und die Repression gegen Antifaschist_innen.
Aufzeichnung eines Pressegesprächs mit:
Gerhard Mack (KOMintern), Can Tohumcu (ATIGF), Hüseyin S. (der nicht rechtskräftig verurteilte Antifaschist) und Nadir Aykut (KOMintern).