Jun 172008
 

SOS-Mitmensch hofft nach jüngsten Wortmeldungen aus dem Verfassungsgerichtshof auf die Schaffung eines Bleiberechts für Österreich.

Vergangenen Freitag verhandelte der Verfassungsgerichtshof öffentlich über jene Passagen im Fremdenrecht, die den humanitären Aufenthalt regeln. Und wenn die Wortmeldungen der Richter_innen Schlüsse zulassen, dann werde das Höchstgericht wohl ein verfassungskonformes Bleiberechtsverfahren einmahnen, meint SOS-Mitmensch. Denn selbst ein Richter habe laut SOS-Mitmensch gemeint: Dieses Gesetz sei ein Gnadenrecht, wie es seit dem Mittelalter nur noch in Polizeistaaten existieren sollte.

In Frage steht, ob es verfassungskonform ist, dass das derzeit geltende Verfahren für den humanitären Aufenthalt nur von „Amts wegen“ – also durch die Behörde selbst – eingeleitet werden kann, und die Entscheidung des Innenministers keiner gerichtlichen Kontrolle unterworfen ist. Dies – so der Verdacht der Höchstrichter_innen – widerspricht dem Menschenrecht auf ein faires Verfahren.

http://www.sosmitmensch.at/stories/1982

Das Höchstgericht könne jedoch nur Standards einfordern. Die konkrete Umsetzung obliegt dem Parlament. Mit dem „Tag des Bleiberechts“ am 10. Oktober wollen SOS-Mitmensch und andere Gruppen Stimmung für eine menschenrechtskonforme Umsetzung machen. Zur Unterstützung der Vorbereitung dieser Aktivitäten veranstaltet SOS Mitmensch am 20. Juni eine Open-Space-Konferenz in Wien.

http://www.sosmitmensch.at/stories/1974/

 Posted by on Di., 17. Juni 2008 at 16:56