Wenn in Asylverfahren AsylwerberInnen wie geplant künftig nicht mehr den Verwaltungsgerichtshof anrufen können, sondern nur mehr die Asylbehöre selbst dies tun darf, wenn sie Zweifel an ihren eigenen Entscheidungen hegt, dann sei dies ein Hohn, kritisierte heute Asyl in Not. Der Verwaltungsgerichtshof hatte Jahr für Jahr hunderte Menschen vor der Deportation gerettet, so Michael Genner.
Damit habe aber nicht nur Minister Platter seine Verachtung für den Rechtsstaat gezeigt. Denn die gesamte schwarz-rote Regierung hat Platters Plan zugestimmt. Illussionen über die SPÖ macht sich Genner aber auch aufgrund der gestrigen Pöbelei der SPÖ gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshof Korinek mehr. SPÖ-Sicherheitssprecher Parnigoni beschimpfte Korinek bekanntlich als inkompetent und als eher in eine Wirtshausdiskussion passend, nachdem dieser gewagt hatte, das von SPÖ und ÖVP beschlossene Fremdenrecht grundsätzlich zu kritisieren.
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„Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen stellt – nach in einem an ihn gerichteten Alternativbericht der HOSI Wien geäußerter Kritik – mit Besorgnis fest, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts weniger umfassend ist [als aufgrund von ethnischer Herkunft und einer Behinderung] und dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion und sexueller Orientierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz lediglich auf ‚Beschäftigung und Beruf‘ beschränkt ist. Der Ausschuss ist auch darüber besorgt, dass sich eine derartige Hierarchisierung von Diskriminierungsgründen ebenfalls in Landesgesetzen findet…“. Der Ausschuss empfiehlt Österreich daher, die bestehenden Bundes- und Landesgesetze dahingehend zu novellieren, dass der Diskriminierungsschutz für alle verbotenen Gründe auf dem höchsten Niveau angeglichen wird.
Die HOSI Wien fordert icht zuletzt aufgrund dieser Quasi-‚Verurteilung‘ Österreichs durch den UNO-Ausschuss – auf, den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf alle Bereiche auch aus Gründen der sexuellen Orientierung auszudehnen. Ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das alle Lebensbereiche sowie weitere, von den EU-Richtlinien nicht erfasste Schutzkategorien umfassen sollte, wäre aber noch besser, so HOSI-Wien-Obmann Christian Högl.