Mrz 052009
 

Empört reagierten Opferschutz-Organisationen auf die Abänderung des so genannten „Zweiten Gewaltschutzgesetzes“. Im Justizausschuss am 4. März wurde die angekündigte Ausweitung des Rechts auf kostenlose juristische Prozessbegleitung auf den Zivilprozess nach einem gemeinsamen Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP wieder gestrichen. „Nur wenige Tage vor dem Internationalen Frauentag haben wir es hier mit einer massiven Einschränkung zu Lasten der Frauen zu tun“, empört sich Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. Frauen zählten neben Kindern nicht nur zu den Hauptbetroffenen von familiärer Gewalt, sie seien es auch, die bei Scheidungs- und Pflegschaftsverfahren die meisten Zivilprozesse anstrengten. Für viele weibliche Opfer könnte es ohne kostenlose juristische Begleitung auch ein nachteiliger kurzer Prozess werden.

Zur vollständigen Aussendung der Informationsstelle gegen Gewalt
(Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser):

Justizausschuss zum 2. Gewaltschutzgesetz: Kurzer Prozess

Massive Einschränkung zu Lasten der Frauen durch kurzfristige Abänderung der Gesetzesvorlage

Wien, 5. März 2009: Mit einer Welle der Empörung reagieren Opferschutz-Organisationen in ganz Österreich auf die Abänderung des so genannten „Zweiten Gewaltschutzgesetzes“. Im gestrigen Justizausschuss wurde die angekündigte Ausweitung des Rechts auf kostenlose juristische Prozessbegleitung auf den Zivilprozess nach einem gemeinsamen Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP wieder gestrichen. „Nur wenige Tage vor dem Internationalen Frauentag haben wir es hier mit einer massiven Einschränkung zu Lasten der Frauen zu tun“, empört sich Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. Frauen zählten neben Kindern nicht nur zu den Hauptbetroffenen von familiärer Gewalt, sie seien es auch, die bei Scheidungs- und Pflegschaftsverfahren die meisten Zivilprozesse anstrengten. Für viele weibliche Opfer könnte es ohne kostenlose juristische Begleitung auch ein nachteiliger kurzer Prozess werden.

Udo Jesionek vom Weissen Ring schließt sich der Kritik uneingeschränkt an: „Hier handelt es sich um eine unverantwortliche Beschränkung der Rechte von Verbrechensopfern“, so der Präsident der Verbrechensopferhilfe. Dies sei ein herber Rückschlag bei den Bemühungen, Opfern endlich die Unterstützung zukommen zu lassen, die ihnen zustehe. Besonders betroffen von dem Bruch der Versprechungen in der Regierungserklärung seien auch ältere Opfer von Einbruchsdiebstählen, denen nun jede staatliche Unterstützung im Straf- und Zivilprozess versagt werde.

Für Maria Schwarz-Schlöglmann, die im Gewaltschutzzentrum Oberösterreich hauptsächlich Frauen betreut, deren Ehemänner oder Partner aufgrund von Gewaltausübung weg gewiesen wurden, ist vor allem die Vorgangsweise skandalös: „Dem zweiten Gewaltschutzgesetz ging eine lange und intensive Diskussion mit ExpertInnen aus dem Opferschutzbereich voraus und es wurde von der neuen Regierung als ein zur Beschlussfassung geschnürtes Paket abgesegnet. Monatelang haben uns die politisch Verantwortlichen vertröstet, um jetzt, ohne jemanden zu informieren, das Gesetz über Nacht in wichtigen Teilen abzuändern.“

Dem Protest gegen die Gesetzes-Abänderung schließen sich neben dem autonomen österreichischen Frauenhäusern, der Weisse Ring und die Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen in ganz Österreich an.

*******************************
Daniela Almer
Informationsstelle gegen Gewalt
(Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser)
Bacherplatz 10/4
1050 Wien
Tel. 01/544 08 20
Fax 01/544 08 20-24
daniela.almer[at]aoef.at
www.aoef.at/start.htm

 Posted by on Do., 5. März 2009 at 15:36