Jul 072018
 

Umweltorganisationen versuchen weiter, die Lobauautobahn zu verhindern.

Im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das positive Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung der geplanten Lobauautobahn abgewiesen. Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wird nun von Umweltorganisationen beim Verfassungsgerichtshof bekämpft. Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS erklärte dazu:
Ein Punkt der Beschwerde bezieht sich auf die Gesamtlärmbetrachtung, wie Rechtsanwalt Heinrich Vana ausführt. Es habe auch schwerwiegende Verfahrensmängel gegeben, sagt Rechtsanwaltsanwärterin Verena Hinteregger.

Die bekämpfte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei zwar vorerst rechtskräftig, gebaut dürfe aber trotzdem noch nicht werden, bekräftigte Wolfgang Rehm neuerlich. Auch wenn derzeit noch das positives Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gelte. Das Projekt verfüge noch nicht über alle Bewilligungen. Sieben Materienverfahren seien ausständig, von denen erst drei beantragt worden seien. Dazu zählten Verfahren nach den Naturschutz- bzw. Nationalparkgesetzen sowie dem Wasserrechtsgesetz für die Länder Wien und Niederösterreich. Getrennte Einreichungen für den Nordabschnitt des Autobahnprojekts vervielfältigten die Zahl der Verfahren weiter.

Beitrag für das Nachrichtenmagazin ANDI auf Radio Orange 94.0:

https://cba.fro.at/wp-content/uploads/andialternativernachrichtendienstvonorange940/03andi-06juli2018-lobauautobahn-gerhard.mp3

Mehr Informationen:

> OTS der Umweltorganisation Virus: „S1 ,Lobauautobahn’: Nun Beschwerde an Verfassungsgerichtshof“
>Die gesamte Pressekonferenz der Umweltorganisationen zum Nachhören

 Posted by on Sa., 7. Juli 2018 at 14:00