Auch für die vierte in Zusammenhang mit den Vorwürfen betreffend brennender Müllcontainer vor einem AMS in Wien 5 verhafteten Person wurde die Untersuchungshaft für zumindest mal vier Wochen verlängert. Das ist das Ergebnis einer am 6. August stattgefundenen Haftprüfung.
Die Gefangene befindet sich seit 19. Juli in Haft. Ihre nächste Haftprüfung und damit ihre nächste Chance wieder freigelassen zu werden, wird für Anfang September erwartet. Die nächste Haftprüfung der drei weiteren Personen, die bereits am 6. Juli verhaftet worden waren, findet am 23. August statt.
Bei allen vier Personen beklagt die Solidaritätsgruppe eine massive Einschränkung des Besuchsrechts. Sie dürfen nur von engsten Familienangehörigen besucht werden, sogar von Geschwistern nur nach gründlicher Prüfung, ob eh kein „linksextremer“ Backgound vorhanden ist. Freund_innen, Partner_innen und andere Personen werden pauschal mit dem Hinweis auf weitere Ermittlungen abgewiesen.
Bei einer Solidaritätsdemonstration um die Justizanstalt Josefstadt, in der sich alle vier Gefangene befinden, nahmen am 5. August 85 Personen teil. Am 29. Juli waren rund 50 solidarische Demonstrant_innen mit einem sehr, sehr lauten Lautsprecherwagen gekommen, um die Gefangenen zu grüßen. Die nächste Solidaritätsdemonstration startet am Donnerstag, den 12. August, um 19.00 Uhr am Yppenplatz in Wien 16. Am Freitag, den 13. August, findet ab 13.13 Uhr im Bruno-Kreisky-Park in der Nähe der U4-Station Margaretengürtel eine Antirepressionskundgebung statt.
>>Offener Brief aus dem Gefängnis
>>Aussendung der Soligruppe zur massiven Einschränkung des Besuchsrechts
Aussendung der Soligruppe – veröffentlicht auf http://www.fightrepression2010.tk/:
Normalerweise haben sogenannte „U-Häftlinge“ das Recht auf zwei Besuche in der Woche von je einer halben Stunde. Liegt Verdunkelungsgefahr vor, was bedeutet, dass Beschuldigte in Freiheit versuchen könnten, ihre Taten zu vertuschen, sich mit „Kompliz_innen“ abzusprechen oder Beweismittel verschwinden zu lassen, kann dieses Besuchsrecht von der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden. Der Besuch bestimmter Personen kann beispielsweise untersagt werden, wenn „eine Gefährdung des Zwecks der Untersuchungshaft“ zu befürchten ist. Bei laufenden d.h. nicht abgeschlossenen Ermittlungen entscheidet also die/der/das Staatsanwält_in über den Kontakt zur Außenwelt und muss konkret im Einzelfall prüfen, von welcher/welchem potentiellen Besucher_in welche Gefahr ausgehen könnte. Ein pauschaler Ausschluss von „Freund_innen“ ist nicht vorgesehen und klar rechtswidrig, da auch „U-Häftlinge“ ein Recht auf Privat- und Familienleben haben.
Im aktuellen Fall durften bislang ausschließlich engste Familienangehörige (Eltern sowie – nach gründlicher Prüfung eines vermeintlich „linksextremen“ Backgrounds – auch Geschwister) die vier Aktivist_innen besuchen. Sämtliche anderen Ansuchen um Besuch wurden bislang pauschal mit dem Verweis auf weitere Ermittlungen abgewiesen. Freund_innen, Beziehungen, Bezugspersonen, politische Genoss_innen oder Studienkolleg_innen sind auf Briefe, die erst mit großer Verspätung eintreffen, angewiesen, um mit den vier in Kontakt zu bleiben.
Die Begründung für die Untersuchungshaft und die bisher vorliegende Aktenlage ist dürftig. Zwar wurde umgehend ermittelt, zu konkreten Ergebnissen sind Verfassungsschutz (Abteilung „Extremismus“) und Kriminalpolizei (noch) nicht gekommen. Vielmehr zeichnet sich ab, dass die vier Aktivist_innen aufgrund ihrer Aussageverweigerung, die sie auch nach mehreren Verhörversuchen beibehalten, unter Druck gesetzt werden sollen. Mit der Drohung von weiteren Monaten Untersuchungshaft sollen die Betroffenen eingeschüchtert und zum Reden gezwungen werden. Diese Einschätzung bestätigt auch die in der Sache tätige Rechtsanwältin Dr. Anja Oberkolfer.
Wir fordern die Freilassung der vier Aktivist_innen, die Einstellung der Verfahren gegen sie und die Löschung aller sogenannten „Ermittlungsergebnisse“!
Verfassungsschutz einsparen!
Knäste zu Baulücken!