Dienstagnachmittag wurden die seit 21. Mai inhaftiert gewesenen Tierrechtsaktivist_innen – darunter auch vier Radiomacher_innen bei ORANGE 94.0 – auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft überraschend freigelassen.
Mittlerweile sind alle aus der Haft entlassen worden. Weil die zu erwartende Strafe in keinem Verhältnis zur über dreimonatigen U-Haft stehe, verlangte die Oberstaatsanwaltschaft Dienstag laut APA überraschend die Enthaftung der Tierrechtler_innen.
AUDIO-BEITRAG>> Die heute freigelassene Sabine im Gespräch mit ORANGE 94.0.
Text der APA-Aussendung:
Die Oberstaatsanwaltschaft(OStA) Wien habe im Zuge der Überprüfung einer Haftbeschwerde und nach
Fallerörterung mit Vertretern der zuständigen Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt diese heute angewiesen, die Enthaftung der Tierschützer zu beantragen, die seit Ende Mai unter dem Verdacht in
U-Haft sitzen, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben. Das bestätigte Marie-Luise Nittel am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage.Es bestehe zwar nach wie vor Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht fortgesetzt werden, „wenn sie zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht“, hatte die OStA zuvor in einer Presseerklärung bekanntgegeben.
Genau davon geht die OStA im gegenständlichen Fall offenbar aus. Der zweite ursprünglich geltend gemachte Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist durch das Gesetz mit zwei Monaten begrenzt.
Diese Frist ist längst abgelaufen.Die OStA macht darauf aufmerksam, dass mittlerweile wesentliche Beweismittel sichergestellt und nun auszuwerten sind, „so dass eine Inhaftierung der Beschuldigten als Maßnahme zur Sicherung des
Verfahrens nicht – mehr – erforderlich ist“. (APA)