Nachdem vor einigen Wochen ein Augustin-Verkäufer wegen Behinderung des Fußgehverkehrs angezeigt worden war, wurde am F13-Aktionstag am Freitag, den 13. Juli 2012, insbesondere dem Paragrafen 78 lit. c der Straßenverkehrsordnung Augenmerk geschenkt. Darin wird unter anderem verboten, Fußgänger_innen „durch den Verkauf von Druckschriften, durch das Mitführen von Tieren oder durch unbegründetes Stehenbleiben“ zu behindern. Der besagte Augustin-Verkäufer war zwar nicht stehengeblieben, sondern gesessen, dies aber mit einem Hund, und er hatte die Zeitung Augustin feilgeboten, und das justament in der Nähe eines Geldautomatens.
Die F13-Aktivist_innen befürchten, dass § 78 c StVO nun wieder zur Belästigung von Straßenzeitungsverkäufer_innen und Bettler_innen missbraucht werde. Statt neuer Schikanen bedürfe es vielmehr kuscheliger Menschlichkeit, meinen sie, und riefen daher auf, mit Kuscheltieren in den Esterházypark zu kommen. Mit diesen zogen sie dann zur Mariahilfer Straße, wo die Strafverfügung gegen den Augustin-Verkäufer öffentlich verlesen wurde.
Wegen starken Regens nahmen nur an die 40 Aktivist_innen und 20–30 Stofftiere an der Aktion teil.
>>siehe auch: http://f13.at/index.php?what=longt&tid=196