Okt 192010
 

Zeitweise mehr als 2000 Personen, vor allem Schüler_innen demonstrierten Dienstagvormittag, am antirassistischen Aktionstag einerseits für Araksya, jene Schülerin am BORG3, welches letzte Woche von der Polizei während des Unterrichts abgeholt und danach abgeschoben hätte werden sollen, andererseits aber auch generell gegen die rassistische Fremdenpolitik in Österreich.
Nicht nur im BORG3, sondern in zahlreichen Wiener Schulen wurde zu Schüler_innenstreiks und zu Protesten aufgerufen. Außerdem war von antirassistischen Initiativen schon länger zu Protesten am Ballhausplatz aufgerufen worden, um gegen jene weiteren Verschärfungen im Fremdenrecht zu protestieren, die ursprünglich heute im Minister_innenrat behandelt hätten werden sollen.
Um 9 Uhr versammelten sich die ersten Demonstrant_innen. Zirka um 10 Uhr veranstalteten sie einen alternativen Minister_innenrat. Gegen 11 Uhr waren bereits rund 200 Menschen am Ballhausplatz. Dann strömten von allen Seiten Schüler_innen auf den Ballhausplatz. Bald danach wurde gemeinsam als Demonstration losgezogen in Richtung PAZ Rossauer Lände, dem wichtigsten Abschiebegefängnis in Wien, und skandierten gemeinsam (!) „No Border! No Nation! No Deportation!“.

>>Akustische Eindrücke in einer Sondersendung der ZIP-FM-Lokalausgabe vom Dienstag auf Radio ORANGE 94,0

Aus dem Aufruf für die Kundgebung am Ballhausplatz:

Die zentralen Verschärfungen sind:
1. Was unter “Mitwirkungspflicht” diskutiert wird, ist de facto Haft für Flüchtlinge in den ersten 5-7 Tagen ihres Zulassungsverfahren zum Asylverfahren (=die Zeit, in der geprüft wird, ob jemandem das Recht auf ein Asylverfahren erteilt wird). In dieser Zeit darf die Erstaufnahmestelle (Thalham, Traiskirchen, Schwechat) dann nicht mehr verlassen werden. Das bedeutet neben Freiheitsentzug die Verunmöglichung eines legalen Zugangs zu unabhängiger Rechtsberatung sowie die erschwerte Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen.
2. Während dieser Zeit müssen die Flüchtlinge, zynisch genug, eine “rote Karte” bei sich tragen, die die Identifzierung durch Behörden möglich macht. Wenn sie das Erstaufnahmezentrum verlassen und von der Polizei kontrolliert werden, was systematischder Fall ist, können Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft folgen.

 Posted by on Di., 19. Oktober 2010 at 15:45