{"id":277,"date":"2009-01-05T17:41:18","date_gmt":"2009-01-05T15:41:18","guid":{"rendered":"http:\/\/nochrichten.net\/?p=277"},"modified":"2009-01-05T17:43:10","modified_gmt":"2009-01-05T15:43:10","slug":"asyl-in-not-anerkanntem-fluchtling-droht-auslieferung-an-turkei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nochrichten.net\/?p=277","title":{"rendered":"Asyl in Not: Anerkanntem Fl\u00fcchtling droht Auslieferung an T\u00fcrkei"},"content":{"rendered":"<p>Der Besuch von Freund_innen in Wien wurde dem in der Schweiz als Konventionsfl\u00fcchtling anerkannten Mesut T. zum Verh\u00e4ngnis. Die Schweiz gew\u00e4hrt im Asyl, da er in der T\u00fcrkei politisch verfolgt wird. Die \u00f6sterreichische Polizei nahm ihn aufgrund einer Erscheinungsform dieser Verfolgung &#8211; einem Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen politischen Gruppe &#8211; auf der R\u00fcckfahrt in die Schweiz fest und plant, ihn in die T\u00fcrkei abzuschieben &#8211; trotz Verbots gem\u00e4\u00df Artikel 33 der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention, ihn in ein Land auszuweisen, in dem ihm Verfolgung droht.<br \/>\nMesut T. befindet sich im Hungerstreik. Im Fall seiner Auslieferung in die T\u00fcrkei erwarte ihn laut &#8222;Asyl in Not&#8220;\u00a0 die sofortige Inhaftierung und neuerliche Folter. Infolge seiner schlechten Gesundheit bedeute dies nach Einsch\u00e4tzung von &#8222;Asyl in Not&#8220; seinen Tod.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<blockquote><p>(Urgent-Mail von Asyl in Not)<\/p>\n<p>Anerkannter Fl\u00fcchtling vor Auslieferung an die T\u00fcrkei!<\/p>\n<p>Am Samstag, dem 03.01.2009, wurde der von der Schweiz und von Deutschland anerkannte Konventionsfl\u00fcchtling Mesut Tun\u00e7 in \u00d6sterreich aufgrund eines internationalen Haftbefehls der t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden festgenommen und sitzt seither in der Justizvollzugsanstalt Salzburg in Auslieferungshaft.<\/p>\n<p>Er hatte Freunde in Wien besucht und befand sich mit seiner ebenfalls asylberechtigten Frau und seinen Kindern in der Westbahn auf der R\u00fcckreise in die Schweiz, wo die Familie ihren Wohnsitz hat. Angeh\u00f6rige und Freunde haben sich an Asyl in Not mit der Bitte um Hilfe gewandt.<\/p>\n<p>Wegen seiner politischen Aktivit\u00e4ten f\u00fcr eine linksgerichtete Gruppe (DHKP-C) war Mesut Tunc in der T\u00fcrkei jahrelang inhaftiert, wurde gefoltert und zu lebenslanger Haft verurteilt. Die t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden beschuldigten ihn der Mitgliedschaft in einer &#8222;Terrororganisation&#8220; und der Teilnahme an bewaffneten Aktionen, die 1994 stattgefunden haben sollen.<\/p>\n<p>Im Jahre 2002 beteiligte er sich am Todesfasten f\u00fcr bessere Haftbedingungen und gegen die Einf\u00fchrung von Isolationszellen. Wegen seines Gesundheitszustandes wurde seine Haft kurzfristig ausgesetzt. Er n\u00fctzte die Gelegenheit zur Flucht nach Deutschland, beantragte Asyl und wurde vom dortigen Bundesamt als Fl\u00fcchtling anerkannt.<\/p>\n<p>Aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden verlegte er seinen Lebensmittelpunkt im Jahre 2005 in die Schweiz, wo seine Gattin (ebenfalls anerkannter Fl\u00fcchtling) lebt, und erhielt mit Bescheid vom 29.5.2008 auch dort Asyl.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist, dass die Schweizer Beh\u00f6rden ihn im Asylbescheid warnten, &#8222;dass die Anerkennung als Fl\u00fcchtling lediglich f\u00fcr die Schweiz gilt. Unser Land verf\u00fcgt nur \u00fcber sehr beschr\u00e4nkte Einwirkungsm\u00f6glichkeiten, sollten Sie im Ausland im Rahmen eines Straf- oder Auslieferungsverfahrens beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen ausgesetzt sein.&#8220;<\/p>\n<p>Mesut Tunc hatte im Asylverfahren aus seinen Fluchtgr\u00fcnden offenbar kein Hehl gemacht, soda\u00df die Schweizer Beh\u00f6rden mit Recht von derartigen Versuchen des t\u00fcrkischen Regimes ausgehen konnten.<\/p>\n<p>Infolge des Todesfastens und der Folterungen ist er weiterhin gesundheitlich eingeschr\u00e4nkt und befindet sich in Behandlung.<\/p>\n<p>Ein im deutschen Asylverfahren vorgelegter Befund des Psychosozialen Zentrums des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main bescheinigt ihm eine posttraumatische Belastungsst\u00f6rung mit andauernder Pers\u00f6nlichkeits\u00e4nderung und eine durch das Todesfasten ausgel\u00f6ste hirnorganische Sch\u00e4digung (Wernicke-Korsakoff-Syndrom), die ihn st\u00e4ndig hilfsbed\u00fcrftig macht.<\/p>\n<p>Obwohl er als anerkannter Fl\u00fcchtling gem\u00e4\u00df Artikel 33 der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention nicht in ein Land ausgewiesen werden darf, wo ihm Verfolgung droht, und obwohl Artikel 3 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention das Folterverbot festschreibt, sitzt Mesut Tunc in Auslieferungshaft.<\/p>\n<p>Er befindet sich im Hungerstreik. Im Fall seiner Auslieferung in die T\u00fcrkei erwartet ihn dort die sofortige Inhaftierung und neuerliche Folter. Infolge seiner schlechten Gesundheit bedeutet dies aller Voraussicht nach seinen Tod.<\/p>\n<p>Das Vorliegen von Ausnahmeklauseln im Sinne der Konvention (Gef\u00e4hrdung der Sicherheit \u00d6sterreichs, schwere nichtpolitische Verbrechen u.dgl.), welche die Auslieferung rechtfertigen k\u00f6nnten, wurde von den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden bisher &#8211; soweit aus dem uns bisher vorliegenden Akt ersichtlich &#8211; nicht geltend gemacht; auch waren solche Vorbehalte von den deutschen und Schweizer Asylbeh\u00f6rden zu pr\u00fcfen und nicht von \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>Asyl in Not fordert die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden daher auf, die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention und die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (die in Verfassungsrang steht) zu respektieren und sich nicht zu Handlangern des t\u00fcrkischen Verfolgerregimes zu machen.<\/p>\n<p>Asyl in Not fordert die \u00f6sterreichische Bundesregierung auf, der t\u00fcrkischen Regierung klar zu machen, dass sie von ihren Kritikern und Gegnern die Finger zu lassen hat, wenn diese in einem europ\u00e4ischen Land Schutz gefunden haben und sich bei uns auf Besuch befinden.<\/p>\n<p>Asyl in Not fordert, dass Mesut Tunc unverz\u00fcglich aus der Haft entlassen wird und mit seiner Familie in die Schweiz zur\u00fcckkehren kann.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Verh\u00e4ngung der Auslieferungshaft ist die Staatsanwaltschaft Salzburg zust\u00e4ndig. Sie untersteht dem Bundesminister f\u00fcr Justiz. Emails daher bitte an:<br \/>\nministerbuero@bmj.gv.at<br \/>\n(z.H. derzeit noch Johannes Hahn)<br \/>\nKopien bitte an office@asyl-in-not.org<\/p>\n<p>R\u00fcckfragehinweis:<\/p>\n<p>Michael Genner (Obmann von Asyl in Not), 0676 \/ 63 64 371<\/p>\n<p>www.asyl-in-not.org<\/p>\n<p>Spendenkonto:<br \/>\nRaiffeisen (BLZ 32000),<br \/>\nKontonummer 5.943.139, Asyl in Not<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Besuch von Freund_innen in Wien wurde dem in der Schweiz als Konventionsfl\u00fcchtling anerkannten Mesut T. zum Verh\u00e4ngnis. Die Schweiz gew\u00e4hrt im Asyl, da er in der T\u00fcrkei politisch verfolgt wird. 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