Jul 022009
 

Nach Wien, Innbruck und St.Pölten wird nun auch in Salzburg, Eisenstadt, Klagenfurt und Villach die unabhängige Beratung und Betreuung von Asylwerber_innen unterbunden. Anstelle von Personen aus NGOs könne nur mehr der innenmisteriumsnahe „Verein Menschenrechte Österreich“ in Kontakt mit dem Immigrant_innen treten, berichtet die Asylkoordination. Die Flüchtlinge seien so von einer Schein-NGO abhängig, die ihren Erfolg nur in der Anzahl der Rückkehrer_innen misst, rechtliche Beratung für AsylwerberInnen in Schubhaft aber weder anbietet noch vermittelt.

Aussendung der Asylkoordination:

Unabhängige Beratung von Schubhäftlingen ausgesperrt
Schubhaftbetreuung in Salzburg, Kärnten und Burgenland an dubiosen innenministeriums-nahen Verein

„Es ein Skandal, wie das Innenministerium NGOs nach und nach die Beratung in Schubhaft den NGOs entzieht und dem Verein Menschenrechte Österreich zuschanzt“, empört sich Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich. „Dieser Verein ist total vom Innenministerium abhängig und kümmert sich überhaupt nicht um rechtliche Probleme der Schubhäftlinge.“ Die Betreuungstätigkeit wurde zuerst in Wien (Caritas/Volkhilfe), danach in Innbruck (arge Schubhaft) und zuletzt für das Anhaltezentrum St.Pölten (Diakonie) unabhängigen NGOs entzogen.
Nun wird der Verein Menschenrechte Österreich auch die Beratung in Salzburg, Eisenstadt, Klagenfurt und Villach übernehmen. AsylwerberInnen sind dann auch dort von einer Schein-NGO abhängig, die ihren Erfolg nur in der Anzahl der Rückkehrer misst, rechtliche Beratung für AsylwerberInnen in Schubhaft aber weder anbietet noch vermittelt. Nachdem letztes Jahr das BMI bei den aus EU-Fonds konfinanzierten Projekten bereits Rechtsberatungsprojekte gestrichen hat, ist dies als
ein weiterer Schachzug des Innenministeriums zu betrachten, mit dem rechtliche Unterstützung für AsylwerberInnen systematisch ausgehöhlt werden soll. Innenministerin Fekter macht damit ihre Ankündigung wahr, dass es Geld vom BMI nur noch für Rechtsberater geben wird die „rasch Rechtssicherheit für Asylwerber schaffen“. Was damit gemeint ist, kann man aus der Streichung der Förderungen für Caritas und Diakonie unschwer erkennen: Asylsuchende oder Schubhäftlinge sollen gegen Entscheidungen der Behörde kein Rechtsmittel einlegen können.
Die Förderungspolitik des Innenministeriums läßt deutlich erkennen, dass Fekter die Sicherstellung fairer Verfahren durch entsprechende rechtliche Beratung kein Anliegen ist, vielmehr forciert sie die Außerlandesschaffung von Flüchtlingen. Dazu hat Fekter auch Gesetzesverschärfungen vorgelegt: Sie will die systematische Verhängung der Schubhaft bei AsylwerberInnen wieder einzuführen, obwohl diese Praxis durch die Höchstgerichte für rechtswidrig erklärt worden war.


asylkoordination österreich

www.asyl.at

 Posted by on Do., 2. Juli 2009 at 15:02