Jul 032008
 

Spätstens am Montag sollte die nächste Haftprüfung betreffend der Untersuchungshaft der zehn inhaftierten Tierrechtler_innen stattfinden. Bis dahin, so hofft die Rechtshilfe, sollte auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die von den Anwält_innen eingebrachten U-Haft-Beschwerden vorliegen.

Sollte das Oberlandesgericht zum Schluss kommen, dass die Verhängung der U-Haft ungerechtfertigterweise erfolgte, so sind die zehn Betroffenen unverzüglich zu enthaften.

Wenn hingegen die U-Haftbeschwerde negativ entschieden wird, dann löst dies eine Frist von zwei Monaten bis zu nächsten Haftprüfung aus, was bedeutet, dass jetzt bzw. diesen Montag gar keine Haftprüfung stattfindet, sondern dass erst Anfang September neuerlich über die Verhängung der Untersuchungshaft entschieden wird. Das bedeutet, dass erst im September die nächste Möglichkeit auf Enthaftung besteht, nach mehr als vier Monaten U-Haft. http://antirep2008.lnxnt.org/?p=135#more-135

Der Grüne Politiker Peter Pilz berichtet in seinem Weblog von Stellungnahmen der Oberstaatsanwaltschaft, derzufolge die Vorwürfe der Brandstiftung und des Buttersäureanschlags gestrichen worden seien. Damit entfalle eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung des § 278a, so Pilz, nämlich die „wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen“. Zu den Hausdurchsuchungen habe die Oberstaatsanwaltschaft festgestellt, dass das Eintreten der Türen ebenso rechtswidrig gewesen sei wie eine Hausdurchsuchung, zu der nicht einmal ein ausreichender Anfangsverdacht vorgelegen sein soll, berichtet Pilz weiter.
Auch wenn also die konkreten Vorwürfe wegfallen, bleibt der Vorwurf der kriminellen Organisation weiterhin aufrecht. Peter Pilz drückt das so aus: Die Oberstaatsanwaltschaft hat die erste kriminelle Organisation ohne Kriminelle geschaffen. http://www.peterpilz.at/

Damit die Konstruktion der kriminellen Organisation aufrecht erhalten werden kann, rechnet die Rechtshilfe damit, dass bald auch andere Personen Vorladungen zur Polizei und/oder Staatsanwaltschaft bekommen. Bitte in diesem Fall bei der Rechtshilfe melden!
Aussageverweigerung ist nicht nur ein fundamentales Grundrecht, sondern ein politisches Mittel zum Schutz von sich selbst, von anderen und von politischer oder journalistischer Arbeit – bitte darüber rechtzeitig informieren und davon Gebrauch machen!

 Posted by on Do., 3. Juli 2008 at 17:07