Jul 292012
 

Freigesprochen vom Vorwurf der Brandstiftung an einem AMS-Gebäude in Wien 5 wurden am 27. Juli die in der #unibrennt-Bewegung und in antirassistischen Szenen aktiven J., A., I. und B.

Ursprünglich war ihnen sogar terroristische Vereinigung vorgeworfen worden. Im Sommer 2010 hatten sie deshalb bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbringen müssen.

Im Gegensatz zur Staatsanwältin befand der Schöffinnen_senat, dass die in dem nach dem Anschlag veröffentlichten Bekenner_innenvideo zu sehenden Personen nicht erkennbar seien. Die Logfiles des Internetproviders lassen keinen Schluss darauf zu, dass von einem der Angeklagten das Video upgeloadet worden sei. Und die Rufdatenauswertung belege auch keineswegs, dass sich die Angeklagten zur Tatzeit am Tatort befunden haben.

Anträge von Angeklagten und Verteidigerin, die ermittelnden Beamt_innen von Landes- und Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie die Innenministerin als Zeug_innen zu befragen, wurden vom Senat abgewiesen. Dadurch konnte nicht wie erhofft, die Kriminalisierungsstrategie der Behörden offengelegt werden. Und so erfolgten die Freisprüche auch nur „im Zweifel“.

Die Staatsanwältin behielt sich vor, Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch von J, I. und B. einzulegen. Deren Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

>>Ausführlicher Bericht auf http://fightrepression2010.lnxnt.org/?p=434

An einer Antirepressionsdemo am Abend des 27. Juli, die von der Uni Wien über das Landesgericht für Strafsache zum Karlsplatz führte, nahmen 105 Personen teil. Damit sollte auch verdeutlicht werden, dass die Versuche der Kriminalisierung von JAIB kein Einzelfall seien, sondern Teil einer Strategie, die auch im Prozess gegen Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen und in der Anklage eines NoWKR-Demonstranten wegen angeblichen tätlichen Angriffs auf einen Beamten deutlich wurde.

Der Prozess gegen den Antifaschisten Ot., der am Abend des WKR-Balls einen Fotografen vor Angriffen eines Rechtsextremisten durch Drohgebärden schützen wollte, und nun wegen tätlichen Angriffs auf einen Beamten angeklagt ist, wurde am 27. Juli neuerlich vertagt.

 Posted by on So., 29. Juli 2012 at 21:52